Nutzungsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Bezugswege
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der App „Eigenbeleg Express“ auf iPhone, iPad, Mac und Android-Geräten. Anbieter ist Martin Guse, handelnd unter „northpunkt. studio“ (Anschrift siehe Impressum).
(2) Die App wird über den Apple App Store und über Google Play bereitgestellt. Für den Download sowie für Erwerb, Bezahlung und gegebenenfalls Erstattung des In-App-Kaufs gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Stores, insbesondere bei Apple die Nutzungsbedingungen für Apple-Medienservices einschließlich des Standard-Lizenzvertrags für Endnutzer und bei Google die Nutzungsbedingungen von Google Play.
(3) Apple und Google sind nicht Vertragspartner dieser Nutzungsbedingungen und für die App und ihre Inhalte nicht verantwortlich.
(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Die App unterstützt bei der Erstellung und Dokumentation von Eigenbelegen für berufliche und betriebliche Ausgaben. Sie ist ein technisches Hilfsmittel und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
(2) Alle Daten werden ausschließlich lokal auf dem Gerät des Nutzers gespeichert. Eine Synchronisation mit Servern des Anbieters findet nicht statt.
(3) Die kostenlose Nutzung umfasst die Erstellung von bis zu drei Belegen. Für die unbegrenzte Nutzung ist der einmalige Kauf der Vollversion erforderlich. Es handelt sich nicht um ein Abonnement.
(4) Die Vollversion wird mit dem Konto des Käufers beim jeweiligen Store verknüpft (Apple-ID bzw. Google-Konto). Sie kann über „Kauf wiederherstellen“ auf weiteren Geräten derselben Plattform mit demselben Konto aktiviert werden. Ein Kauf über den Apple App Store schaltet die Vollversion nicht auf Android-Geräten frei und umgekehrt.
§ 3 Nutzungsrechte
Der Nutzer darf die App für eigene private, berufliche und betriebliche Zwecke nutzen. Untersagt sind die Weiterveräußerung, Vermietung oder Unterlizenzierung der App sowie die Umgehung der Kaufprüfung.
§ 4 Steuerliche Hinweise
(1) Ob ein Eigenbeleg steuerlich anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab und entscheidet das zuständige Finanzamt oder der Arbeitgeber. Ein Eigenbeleg ersetzt keinen beschaffbaren Original- oder Ersatzbeleg.
(2) Pauschalen und steuerliche Regeln sind nach bestem Wissen auf dem Stand der jeweiligen App-Version abgebildet. Der Nutzer prüft die Aktualität und Richtigkeit im Einzelfall selbst oder mit seinem Steuerberater.
(3) Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
§ 5 Datensicherung
Da alle Daten lokal gespeichert werden, ist der Nutzer für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Anbieter empfiehlt, festgeschriebene Belege regelmäßig als PDF zu exportieren und die Sicherungsfunktion der App zu nutzen.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der App erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 und 2; bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Schaden, der auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre.
(4) Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung in der App und unter https://northpunkt-studio.de/datenschutz.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.