Trinkgeld ohne Beleg: So hältst du es im Eigenbeleg fest
Kurzantwort
Lass dir das Trinkgeld möglichst direkt auf der Rechnung quittieren. Ging das nicht, hältst du es in einem Eigenbeleg fest: wann, an wen, wie viel, zu welcher Rechnung es gehört und aus welchem Anlass.
Eigenbeleg direkt in der App erstellen →HinweisOb ein Eigenbeleg anerkannt wird, entscheidet im Einzelfall das Finanzamt bzw. der Arbeitgeber.
Zuerst: Trinkgeld auf der Rechnung quittieren lassen
Am einfachsten ist es, wenn das Trinkgeld gleich auf der Rechnung steht. Bitte die Servicekraft oder den Fahrer, den Betrag auf der Rechnung zu vermerken und zu quittieren. Klappt das nicht, etwa weil du das Trinkgeld erst nach dem Bezahlen bar gegeben hast, hilft ein Eigenbeleg.
Was in den Eigenbeleg gehört
- dein Name und deine Anschrift als Aussteller
- das Datum der Ausgabe
- der Zusammenhang, zum Beispiel geschäftliche Bewirtung, Taxi oder Hotel
- der Bezug zum Hauptbeleg, zum Beispiel die Rechnungsnummer des Restaurants
- der Empfänger mit Name oder Funktion und Betrieb, zum Beispiel „Servicekraft, Restaurant …“
- der Betrag des Trinkgelds
- der Anlass, bei einer Bewirtung auch die bewirteten Personen
- das Datum, an dem du den Eigenbeleg erstellst, und deine Unterschrift
Schritt für Schritt
- Hauptbeleg aufbewahren. Heb die Rechnung oder Quittung auf, zu der das Trinkgeld gehört. Ihre Nummer brauchst du für den Eigenbeleg.
- Betrag und Empfänger notieren. Notiere dir gleich, wie viel du wem gegeben hast, zum Beispiel „6 €, Servicekraft“.
- Eigenbeleg erstellen. Trag die Angaben aus der Liste oben ein, am besten noch am selben Tag.
- Unterschreiben und Hauptbeleg beifügen. Unterschreibe den Eigenbeleg und füge ein Foto oder eine Kopie der Rechnung bei.
- Einreichen. Bist du angestellt, gibst du den Beleg zusammen mit der Rechnung mit deiner Reisekostenabrechnung ab. Bist du selbstständig, legst du ihn zu deiner Buchhaltung oder gibst ihn an deinen Steuerberater weiter.
TippFotografiere die Rechnung gleich am Tisch. Dann hast du die Rechnungsnummer für den Eigenbeleg sicher.
Beispiel
Nina Beispiel arbeitet im Vertrieb. Nach einem Projektessen mit einem Kunden in Köln zahlt sie die Rechnung mit Karte und gibt der Servicekraft 6,00 € Trinkgeld in bar. Auf der Rechnung steht das Trinkgeld nicht. Ihr Eigenbeleg enthält diese Angaben:
Eigenbeleg
Beispieldaten- Aussteller
- Nina Beispiel, Musterweg 3, 20095 Hamburg
- Datum der Ausgabe
- 09.10.2026
- Zusammenhang
- Geschäftliche Bewirtung
- Bezug Hauptbeleg
- Rechnung Nr. 1042, Restaurant Beispielhaus, Köln
- Empfänger
- Servicekraft, Restaurant Beispielhaus
- Betrag
- 6,00 €
- Anlass / bewirtete Personen
- Projektessen mit Tom Muster, Muster AG
- Erstellt am
- 09.10.2026, mit Unterschrift
So geht es mit Eigenbeleg Express
In Eigenbeleg Express wählst du die Belegart „Trinkgeld bar gezahlt“. Als Zusammenhang wählst du „Geschäftliche Bewirtung“, „Taxi / Fahrdienst“ oder „Hotel / sonstige Dienstleistung“. Danach fragt die App den Bezug zum Hauptbeleg, den Empfänger, das Datum, den Betrag und den Anlass ab. Ist das Trinkgeld doch auf der Rechnung quittiert, setzt du im Formular einen Haken bei „Der Empfänger hat das Trinkgeld auf dem Hauptbeleg quittiert.“
Deine Unterschrift hinterlegst du einmal, danach steht sie automatisch auf jedem Beleg. Ein Foto der Rechnung hängst du direkt an: auf iPhone und iPad mit der Kamera, aus der Fotomediathek oder als PDF aus Dateien, auf dem Mac aus der Fotomediathek oder als PDF aus Dateien. Den fertigen Beleg gibst du als PDF weiter.
Die ersten drei Belege sind kostenlos. Danach schaltest du die Vollversion einmalig für 9,99 € frei, ohne Abo.
Eigenbeleg Expressfür iPhone, iPad, Mac und Android
- Formular fragt alle nötigen Angaben ab
- Unterschrift und Anhänge direkt im Beleg
- PDF für Arbeitgeber, Buchhaltung oder Steuerberater
3 Belege kostenlos · danach 9,99 € einmalig, kein Abo
Der Kauf der Vollversion gilt jeweils nur für die Plattform, auf der du kaufst (Apple oder Google).

Häufige Fragen
Muss das Trinkgeld auf der Rechnung stehen?
Am besten lässt du es dir auf der Rechnung quittieren. Ging das nicht, hältst du es in einem Eigenbeleg fest. Ob ein Eigenbeleg anerkannt wird, entscheidet im Einzelfall das Finanzamt bzw. der Arbeitgeber.
Ich habe mit Karte bezahlt und das Trinkgeld bar gegeben. Was gehört in den Eigenbeleg?
Nur das bar gegebene Trinkgeld. Für die Rechnung selbst hast du den Beleg des Restaurants. Im Eigenbeleg verweist du auf dessen Rechnungsnummer.
Ich kenne den Namen der Servicekraft nicht.
In Eigenbeleg Express kannst du statt des Namens auch die Funktion und den Betrieb eintragen, zum Beispiel „Servicekraft, Restaurant …“.
Erstattet mein Arbeitgeber das Trinkgeld?
Das regelt dein Arbeitgeber in seinen Reisekostenrichtlinien. Frag im Zweifel bei der Reisekostenstelle nach.
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Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
